Lärmschutz im Büro, Bildungsstätten und sonstigen Räumen mit Sprachkommunikation

02.Mai 2018 - gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene ASR 3.7 "Lärm" bekannt. Sofern Sie planen Ihre Betriebsräume akustisch zu optimieren, ist zu empfehlen die nachstehenden Anforderungen zu kennen.

Auszug ASR 3.7 "Lärm"/Anmerkungen

Raumakustische Anforderungen an Büroräume

In Büroräumen sollen in Abhängigkeit der Nutzungsart im unbesetzten Raum folgende Nachhallzeiten T in den Oktavbändernvon 250 Hz bis 2000 Hz nicht überschritten werden:

Callcenter (Büro für kommunikationsbasierte Dienstleistungen): T = 0,5 s,
Mehrpersonen- und Großraumbüro: T = 0,6 s,
Ein- und Zweipersonenbüro: T = 0,8 s.

Akustische Anforderungen an Räume in Bildungsstätten

In Bildungsstätten, z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, darf in besetztem Zustand des Raumes für die Anforderung "Unterricht mit Personen ohne Bedürfnis nach erhöhter Sprachverständlichkeit" die Nachhallzeit Tsoll die mit nachfolgender Formel errechneten Werte in den Oktavbändern von 250 Hz bis 2000 Hz nicht überschreiten. Dabei ist in den Oktavbändern von 250 Hz bis 2000 Hz jeweils eine Toleranz von +/-20 % zulässig.
Tsoll = (0,32 ∙ lg V/m³ – 0,17) s (Unterricht/Kommunikation bis 1000 m²)
Tsoll = (0,26 ∙ lg V/m³ – 0,14) s (Unterricht/Kommunikation inklusiv)

Berechnung: Raumvolumen z. B. 210 m³, Logarithmus aus 210 ≈ 2,32 (0,32 x 2,32 - 0,17 ≈ 0,6 s)

Akustische Anforderungen an sonstige Räume mit Sprachkommunikation

(1) Alle sonstigen Arbeitsräume, in denen Sprachkommunikation erforderlich ist sollen durch raumakustische Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein mittlerer Schallabsorptionsgrad von mindestens α = 0,3 beim eingerichteten Raum erreicht wird.

(2) Als anzusetzender Schallabsorptionsgrad α des jeweiligen Oberflächenmaterials ist der arithmetische Mittelwert der Absorptionsgrade in den Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen von 250 Hz, 500 Hz, 1000 Hz und 2000 Hz zu nehmen.
Quelle: (Bek. d. BMAS v. 2.5.2018 – IIIb4 – 34602 – 20)

T= Nachhallzeit in s
V = Raumvolumen in m³
s = Sekunden
α = mittlerer Schallabsorptionsgrad



Wie funktioniert Raumakustik?

Einfach dadurch, dass man die äquivalente Schallabsorptionsfläche A vergrößert bzw. optimal einstellt.
Definition: alle Flächen und Körper in einem Raum haben einen Schallabsorptionsgrad von 0,0 bis 1,0 (0,0 – 100%). Die äquivalente Schallabsorptionsfläche A ist die gesamte Fläche auf der der Schallabsorptionsgrad gleich 1,0 ist (100%). Die Schallabsorptionsfläche ist frequenz- und volumenabhängig.

Beispiel: wir haben einen Raum mit 50 m² Grundfläche und einer Höhe von 3,0 m = Raumvolumen 150 m³ Wir entfernen einen Teppichboden von 50 m². Damit entfernen wir eine äquivalente Schallabsorptionsfläche (Schallabsorptionsgrad = 1,0) von circa 15 m² (Frequenz 125 - 4000 Hz). Das heißt also, wenn wir die Schallabsorptionsleistung des entfernten Teppichbodens ersetzen wollten, dass 15 m² äquivalente Schallabsorptionsfläche A im Raum neu installiert werden müssten.

Berechnung der für Ihre Räume benötigten Menge an unseren Akustikprodukten bzw. Schallabsorbern
Zur Berechnung der äquivalenten Schallabsorptionsfläche A benötigen wir die Nachhallzeit (T) Ihrer Räume. Die Nachhallzeit ist die Zeit in der der Schalldruckpegel um 60 dB(A) abnimmt. Da die Nachhallzeit und das Raumvolumen direkt proportional sind, hängt die Größe der Nachhallzeit von der Größe des Raumvolumens ab. Zur Berechnung des Raumvolumen (V) und der Raumbegrenzungsflächen (F) = Fußboden + Decke + Wandfläche, benötigen wir die Länge, Breite und Höhe Ihre Räume.

Wo bin ich (IST) und wo will ich hin (SOLL)
Anhand der gewonnenen Daten und unter der Berücksichtigung der ASR 3.7 “Lärm” bzw. DIN 18041/2016-03 „Hörsamkeit in Räumen“ berechnen wir Ihren Bedarf der zusätzlich benötigten äquivalenten
Schallabsorptionsfläche A. Hierbei stellt sich die Frage, was soll erreicht werden? Reicht es, die Sprachverständlichkeit wieder herzustellen oder muss/will ich die neue ASR 3.7 “Lärm” bzw. DIN 18041 erfüllen, z. B. unter der Berücksichtigung von Inklusion und Teilhabe.

Was müssen Sie tun, damit wir Sie optimal beraten können?
Berechnung aus der Ferne – bitte füllen Sie unseren Fragebogen aus.
Nachhallmessung bei Ihnen Vor-Ort – gerne erwarten wir Ihre Beauftragung.
Preise nach Absprache.

A = gesamte äquivalente Schallabsorptionsfläche
A/V = Verhältnis der gesamten äquivalenten Schallabsorptionsfläche [A] zum Raumvolumen [V]
T = Nachhallzeit
V = Volumen
F = Raumbegrenzungsflächen